Alle Produkte der Marke BullMach sind nach den geltenden Normen der Europäischen Union zertifiziert.

Produkte, die diesen Normen entsprechen, werden mit dem CE-Zeichen gekennzeichnet, nachdem sie auf ihre Konformität geprüft wurden.

CE - Europäische Konformität

Die Kennzeichnung garantiert also, dass Prüfungen, die für dieses Produkt erforderlich sind, erfolgreich durchgeführt worden sind.

Hinter der CE-Kennzeichnung verbergen sich zahlreiche Normen: Für jede dieser Normen muss das Produkt, wenn der Nachweis erbracht wird, die Anforderungen erfüllen.

Im Folgenden finden Sie ein Beispiel für die am häufigsten von der Marke BullMach verwendeten Begriffe:

  • Richtlinie 2006/42 EG: Die so genannte Maschinenrichtlinie ist die Wichtigste der Normen im Bereich der Mechanik. Im Prinzip muss alles, was eine Maschine ist, dieser wichtigen Richtlinie entsprechen;
  • EU-Richtlinie 2014/35: Niederspannungsrichtlinie. Sie gilt für alle elektrischen Betriebsmittel zwischen 50 und 1000 V für Wechselstrom und 75 und 1500 V für Gleichstrom;
  • Richtlinie 2014/30 EU: Elektromagnetische Richtlinie. Dient der Überprüfung, ob die Geräte ein angemessenes Niveau der elektromagnetischen Verträglichkeit einhalten;
  • Richtlinie 2000/14 EG: Legt Lärmgrenzwerte für Maschinen und Kontrollkriterien für diese fest;
  • Verordnung 2014/35 EG über Materialien und Gegenstände, die dazu bestimmt sind, mit Lebensmitteln in Berührung zu kommen, damit die verwendeten Materialien für die Lebensmittelzubereitung geeignet sind;
  • Verordnung (EU) 2016/426 über Geräte, die gasförmige Brennstoffe verbrennen, wie z. B. Grills und Gasöfen.

Dies sind nur einige wenige Vorschriften, aber BullMach wendet noch viele weitere zu Ihrer Sicherheit an.

Es gibt auch EN-Normen, die sehr strenge Prüfkriterien für Maschinen festlegen, wie z. B. die EN 609-1:2017, in der detailliert beschrieben wird, wie ein Holzspalter beschaffen sein sollte.

Zusätzlich darf ein sehr wichtiger Aspekt darf nicht außer Acht gelassen werden: die Abfallentsorgung.

WEEE - Elektro- und Elektronik-Altgeräte

Diese Kennzeichnung mit der Bezeichnung WEEE (Rifiuti Apparecchi Elettrici ed Elettronici - Elektro- und Elektronik-Altgeräte) weist darauf hin, dass das Gerät am Ende seiner Lebensdauer nicht in den unsortierten Hausmüll gegeben werden darf, sondern bei den entsprechenden Sammelstellen abgegeben werden muss.

Diese Produkte haben einen Metallgehalt, der sie bei der Entsorgung gefährlich für die Umwelt und bei der Wiederverwertung wirtschaftlich vorteilhaft macht. Daher müssen Sie sie unter Beachtung der Vorschriften und Anweisungen Ihrer Gemeinde kostenlos bei den entsprechenden Sammelstellen abgeben werden.

Dies gilt auch für Batterien, Lithium-, Blei- und Alkalibatterien usw. Wenn Sie sich nicht sicher sind, wie Sie vorgehen sollen, wenden Sie sich bitte an BullMach, um die erforderlichen Informationen zu erhalten.